Die oben abgebildete Person ist mehrfach durch Aktionen aufgefallen, die geeignet sind, die Ruhe und Ausgeglichenheit einer unbscholtenen minderjährigen Harzer Füchsin empfindlich zu stören. Er wurde hierbei bereits mehrfach durch "heimische Ordnunsgkräfte" auf frischer Tat angetroffen und durch ein beschleunigtes Verfahren abgeurteilt. |